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Wortart
Substantiv (Namenwort)
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Bedeutung
Der Pflichtwehrdienst umfasst die Grundausbildung, den Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft, Wehrübungen als Pflichtwehrübungen sowie als Bereitschaftsdienst und im Verteidigungsfall.
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Beispiele
Zunächst einmal wird zwischen dem Pflichtwehrdienst und dem freiwilligen Wehrdienst unterschieden.
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