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Wortart
Substantiv (Namenwort)
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Bedeutung
Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Subvention zur Förderung der Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit geringem Entgelt für Bezieher von ALG II.
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Beispiele
Es gibt rechtliche Grundlagen für das Einstiegsgeld.
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